Opfer eines Sexualverbrechens
Wenn Sie das Opfer einer Vergewaltigung oder anderer sexueller Übergriffe geworden sind, sollten Sie schnellst möglich Kontakt zur Polizei aufnehmen.
Spuren können wichtige Beweise in einem Prozess darstellen und noch einige Zeit nach Eintreffen des Übergriffs vorhanden sein.
Sie sind nicht verpflichtet, Anzeige zu einer Straftat zu erstatten. Indem Sie bei der Polizei Anzeige erstatten, erhalten Sie jedoch die Möglichkeit auf Gerechtigkeit, da der Verdächtige gerichtlich belangt werden kann. Eine Anzeige kann den Täter auch davon abhalten, weitere Straftaten zu begehen. Eine Strafanzeige ist auch notwendig, damit Sie eine Entschädigung von der in Schweden für Entschädigungen zuständigen Behörde erhalten (für den Fall, dass der Täter nicht mit der Straftat in Verbindung gebracht werden kann).
Sie können jederzeit unter der Telefonnummer 114 14 Kontakt zur Polizei aufnehmen, auch wenn Sie keine Strafanzeige erstatten möchten. Die Polizei beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen und kann Ihnen Empfehlungen geben bzw. helfen, mit einer Unterstützungseinrichtung in Kontakt zu kommen. In akuten Angelegenheiten rufen Sie bitte grundsätzlich 112 an.
Unterstützung und Hilfe
In Schweden gibt es in den meisten Orten gemeinnützige Organisationen, die sich für Opfer von Verbrechen einsetzen. Sie finden Sie über Brottsofferjouren oder Kvinnofridslinjen. Kvinnofridslinjen ist ein nationales Sorgentelefon, das jeder kostenlos anrufen kann, um Ratschläge, Unterstützung und Hilfe zu bekommen. Die Leitung ist rund um die Uhr durch ausgebildete Mitarbeiter besetzt, die es gewöhnt sind, Menschen in Krisensituationen oder schwierigen Lebenssituationen zu helfen. Sie können anonym bleiben. Auf Ihrer Telefonrechnung ist nicht zu sehen, dass Sie dort angerufen haben.
Fragen per Telefon oder E-Mail
Auch Brottsofferjouren hat eine nationale Telefonzentrale, die Sie für Hilfe und Unterstützung anrufen können.
Gesetzlicher Vertreter
Als Opfer eines Verbrechens haben Sie Recht auf einen gesetzlichen Vertreter, einen so genannten Rechtsbeistand des Klägers, der Sie juristisch und persönlich unterstützt. Wenn Sie Strafanzeige erstattet haben und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, beantragt der Staatsanwalt einen Rechtsbeistand für Sie.