Opfer von Gewalt in engen sozialen Beziehungen

Hier erfahren Sie, wie Sie sich verhalten sollten, wenn Sie Anzeige gegen eine Ihnen nahestehende Person erstatten wollen, die Sie geschlagen oder sonstigen körperlichen Übergriffen ausgesetzt hat.

Wenn Sie Opfer einer Straftat wie Mobbing, Bedrohung oder von anderen Arten von Gewalt- und Sexualverbrechen geworden sind, sollten Sie grundsätzlich die Polizei unter der Telefonnummer 114 14 anrufen. In akuten Situationen rufen Sie 112 an. Sie können sich auch zur nächsten Polizeiwache begeben, um Anzeige zu erstatten.

Unbedingt Strafanzeige erstatten

Sie sind nicht verpflichtet, Strafanzeige zu erstatten. Eine Strafanzeige ist jedoch notwendig, um Schadenersatz von Ihrer Versicherungsgesellschaft oder von der in Schweden für die Entschädigung zuständigen Behörde, der Brottsoffermyndigheten, zu erhalten.

Wichtige Beweise

Wenn Sie verletzt sind, sollten Sie Ihre Verletzungen von einem Arzt dokumentieren lassen, am besten mit Hilfe von Fotos. Die Polizei kann Ihnen mehr Informationen geben. Auch eventuelle Bedrohungen, die Sie per Anrufbeantworter, E-Mail oder SMS erhalten, sollten Sie speichern. Es kann sich dabei um wichtiges Beweismaterial handeln.

Kinder, die häuslicher Gewalt ausgesetzt sind

Wenn Kinder Zeugen von häuslicher Gewalt geworden sind, haben diese Kinder Recht auf Entschädigung für Opfer von Straftaten. Darum ist es wichtig, dass die Polizei dokumentiert, dass Kinder anwesend waren und was sie erlebt haben. Antrag auf Entschädigung von der Brottsoffermyndigheten.

Frauenhäuser

Fast in ganz Schweden gibt es Frauenhäuser. Sie können sich an sie wenden, um Schutz und Hilfe dabei zu erhalten, wie Sie weiter vorgehen sollten.

Häuser für Opfer von Straftaten des RFSL

Riksförbundet för sexuellt likaberättigande hat ein Haus für HBT-Opfer von Straftaten. Dorthin können sich beispielsweise Personen wenden, die Opfer gleichgeschlechtlicher häuslicher Gewalt geworden sind.

Häuser für Opfer von Straftaten

In vielen Gemeinden gibt es Häuser für Opfer von Straftaten, an die jedes Opfer einer Straftat sich wenden kann. Brottsofferjouren hat darüber hinaus eine nationale Telefonzentrale, an die Sie sich für Hilfe und Unterstützung wenden können.

Gesetzlicher Vertreter

Sie haben als Opfer von Straftaten häufig Recht auf einen gesetzlichen Vertreter, einen so genannten Rechtsbeistand des Klägers, zur rechtlichen Unterstützung. Der die Ermittlungen leitende Staatsanwalt stellt diesbezüglich einen Antrag beim Bezirksgericht, das entscheidet, ob Sie als Kläger einen Rechtsbeistand erhalten.